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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 717202 | ||
Datum | 07.03.2012 09:29 MSG-Nr: [ 717202 ] | 41415 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank B. gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage Es gibt nicht mal eine Rechtsgrundlage für die Beflaggung. Theoretisch wären auch die wißen Bändel die sich Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft an die Antenne ihrer Fahrzeuge binden eine Kennzeichnung... Du könntest auch an jedem Fahrzeug des Verbandes einen lauen Müllsack an der Fahrertür einklemmen und heras hängen lassen. Auch dies wäre eine einheitliche Kennzeichnung ;-) Das Problem jeder Kennzeichnung ist aber: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann mit der Vorschrift des geschlosseenen Verbandes und den sich daraus ergebenden Folgen überhaupt nichts anfangen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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