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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg717202
Datum07.03.2012 09:29      MSG-Nr: [ 717202 ]41415 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Geschrieben von Frank B.gibt es hinsichtlich der Art der Beflaggung (Farben) eine gesetzliche Rechtsgrundlage

    Es gibt nicht mal eine Rechtsgrundlage für die Beflaggung. Theoretisch wären auch die wißen Bändel die sich Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft an die Antenne ihrer Fahrzeuge binden eine Kennzeichnung...

    Du könntest auch an jedem Fahrzeug des Verbandes einen lauen Müllsack an der Fahrertür einklemmen und heras hängen lassen. Auch dies wäre eine einheitliche Kennzeichnung ;-)

    Das Problem jeder Kennzeichnung ist aber: Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer kann mit der Vorschrift des geschlosseenen Verbandes und den sich daraus ergebenden Folgen überhaupt nichts anfangen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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