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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 717203 | ||
Datum | 07.03.2012 09:36 MSG-Nr: [ 717203 ] | 41291 x gelesen | ||
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Geschrieben von Matthias O. Rote und gelbe flaggen haben wir noch nicht beim Fahren im Verband benutzt - Na ja. Wenn die zum Einsatz kommen, dann fährt ja das betroffenen Fahrzeug erst mal nicht mehr... Und es macht auch nur dann Sinn, wenn andere Verbände (bzw. marschgruppen) die nachfolgen darauf aufmerksam gemacht werden sollen, dass da einer ausgefallen ist (gelbe Flagge) und ggf. Hilfe braucht (d.h. wenn der InstTrupp irgend wo durchkommt erkennt er das und kann helfen). Da aber diese Kombination (d.h. mehrere aufeinadnerfolgende Marschgruppen) eher selten sind (weil schon der Marsch im geschlossenen Verband eher selten ist) wird auch selten mit gelb gearbeitet (warscheinlich ruft man eher die gelben Engel als dass man die gelbe Flagge setzt). Und rot beim (ab)schleppenden Fahrzeug (in Kombination mit gelb beim (ab)geschleppten Fahrzeug) zeigt eben an "Du kannst hier dazwischen nicht einscheren", was sich aber insbesondere an Kleinfahrzeuge oder Kräder richtet, die in der Maschüberwachung/ Marschbegleitung eingesetzt sind und ggf. wieder am Verband vorbei müssen um weiter vorne erneut eine Kreuzung zu sichern und die sich von Fahrzeugzwischenraum zu Fahrzeugzwischenraum überholend vorarbeiten. Da auch dieses (d.h. Marschisicherung im überschlagenden Vorgehen mit Kradmeldern und Kleinfahrzeugen) eher seltener praktiziert wird entfällt auch der Bedarf hierfür in der Praxis oft. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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