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Straßenverkehrsordnung
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorFran8k S8., München / Bayern717328
Datum08.03.2012 13:39      MSG-Nr: [ 717328 ]41211 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Geschrieben von Carsten G.§27 StVO - Verbände
    Geschlossene Verbände, [...] müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.


    Ist die zu lassende Lücke nicht nur für die Autobahn gedacht - damit der überholende Verkehr bei Ausfahrten z.B. auch wirklich die Kolonne kreuzen kann. Also auch von der AB wieder runter kommt?

    Gruß
    Frank


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