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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Radler beleidigt Feuerwehrler: 10000 Euro Strafe | 9 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 717411 | ||
Datum | 09.03.2012 08:34 MSG-Nr: [ 717411 ] | 4739 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars W. Der Strafrichter war sicher etwas sehr ungehalten darüber, dass der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen ist... Das jemand nicht kommt sind die gewohnt. Das Höchstmaß sind 1 Jahr Freiheitsstrafe, wenn nicht zudem noch eine Tätlichkeit begangen wurde. Da es zwei Taten waren, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Eine Rolle spielt dabei zum einen die schwere der Beleidigung. Eine andere Rolle spielt auch, ob derjenige bereits Vorstrafen oder gar noch eine laufende Bewährungsstrafe hat. Kurzum: Aus dem Zeitungsartikel lässt sich nicht entnehmen, ob die Strafzumessung bestand haben wird. Gruß Sven | ||||
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