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Straßenverkehrsordnung
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaKennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch96 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW717541
Datum10.03.2012 19:49      MSG-Nr: [ 717541 ]40117 x gelesen
Infos:
  • 07.03.16 FW Kfz-Marsch
  • 05.02.16 DRK: Der Kraftfahrzeugmarsch - Marsch geschlossener Verbände

  • Hallo,

    Geschrieben von Jürgen M.die StVO ist doch Bundesrecht. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Bundesland da noch weitere Regelungen treffen?

    Das sind ja keine abweichenden Regelungen, sondern "Interpretationen" bzw. Anweisungen, wie das (einheitliche) Recht im jeweiligen Land konkret umgesetzt werden soll.

    Ist leider im Verkehrsrecht absolut üblich...

    (wobei das hier eigentlich kein Verkehrsrecht ist, sondern eher Dienstanweisungen sind. Deswegen kommen sie ja auch nicht vom Verkehrs- sondern vom Innenministerium!)

    Gruß,
    Henning



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