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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung von geschlossen Verbänden - Kfz-Marsch | 96 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 717541 | ||
Datum | 10.03.2012 19:49 MSG-Nr: [ 717541 ] | 40117 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jürgen M. die StVO ist doch Bundesrecht. Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein Bundesland da noch weitere Regelungen treffen? Das sind ja keine abweichenden Regelungen, sondern "Interpretationen" bzw. Anweisungen, wie das (einheitliche) Recht im jeweiligen Land konkret umgesetzt werden soll. Ist leider im Verkehrsrecht absolut üblich... (wobei das hier eigentlich kein Verkehrsrecht ist, sondern eher Dienstanweisungen sind. Deswegen kommen sie ja auch nicht vom Verkehrs- sondern vom Innenministerium!) Gruß, Henning | ||||
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