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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entwurf des Nieders. Brandschutzgesetzes eingebracht | 8 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 717876 | ||
Datum | 13.03.2012 23:07 MSG-Nr: [ 717876 ] | 1720 x gelesen | ||
Geschrieben von Carsten K. Wenn der deutsche Arbeitnehmer sich zukünftig im Schneegriesel bis zum 67 Geburtstag an die Werkbank schleppen muss, dann sollte man ihm auch zugestehen solange sein geliebtes Ehrenamt in der FF ausüben zu dürfen. An und für sich ist die Angleichung des Eintrittes in der Altersabteilung der Feuerwehr an das Renteneintrittsalter der Arbeitswelt eine logische Konsequenz. Die Frage ist nur: wer macht das in beiden Welten wirklich bis zum Schluß bzw. kann es wirklich?! M.E. führt das nur dazu, daß die "Eh-da-Feuerwehrangehörigen" (also jene die jetzt eh schon da sind...) nur länger bleiben dürfen. Unsere Probleme löst das jedoch nicht, denn neue FA werden dadurch auch nicht aus dem Hut gezaubert.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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