News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsregelung | 28 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 718080 | ||
Datum | 15.03.2012 14:26 MSG-Nr: [ 718080 ] | 8503 x gelesen | ||
Geschrieben von Rico H. Der Thüringer Landtag berät in der kommenden Woche über die Zulässigkeit der Verkehrsregelung durch die Feuerwehr: Oha! Verkehrsregelung... Dabei würde es mir persönlich schon reichen, wenn man als Feuerwehr endlich rechtlich eindeutig eine spitzwinklige Absicherung, also verschwenkte Querabsperrung, ordentlich auf Straßen durchführen dürfte [0] Bei schlechter Sicht und Dunkelheit gehört IMHO ein Lichtsystem und nicht nur wahllos blitzendes/leuchtendes/blinkendes Zeug dahin. Wild umherblitzende Leuchten sind im Bereich einer spitzwinkligen Absicherung ja rechtlich kein Problem. Für die Verkehrsteilnehmer die auf diese Absperrung hinzufahren ist das aber ziemlich doof. Zumindest im Rahmen von ordentlich eingerichteten Baustellen ist wildes durcheinander Blitzen und Blinken doof (sagt die RSA-95). Warum sollte es bei einer spitzwinkligen Absicherung nur weil die jetzt von der Feuerwehr durchgeführt wird nicht doof sein? Solch ein Lichtsystem [1] gilt aber als für die Feuerwehr verbotene Verkerhslenkung. Ich war erschrocken, als ich letztens sogar die Meinung hörte, dass eine spitzwinklige Absperrung mittels Leitkegel [2] wie sie in der FwDV1 Auf Seite 149 gezeigt ist eine unzulässige Verkehrslenkung sei. Die Begründung war im wesentlichen, dass es bezüglich der Verkehrslenkung genauso zu sehen sei, wie ein Lauflicht und daher verboten wäre. Jetzt ist es mindestens ab gefahrenen 50km/h ziemlich doof einfach eine unverschwenkte Querabsperrung hinzustellen. Mehr mag in der akuten Anfangsphase eines Einsatzes oft nicht gehen, aber es dabei zu balssen halte ich für nicht gut. Was hat das alles mit der Verkehrsregelung bei Veranstaltungen zu tun? Nix. Da könnte man ja durchaus auch im Rahmen einer Anordnung der Straßenverkehrsbehörde tätig werden. Andere Vehrkehrsregelnde Maßnahmen bei Umzügen, Baustellen und ähnlichem werden ja auch angeordnung und $jemand macht es dann. Grüße Manuel [0] Absicherungen der Feuerwehr falllen definitionsgemäß nicht unter die Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenverkehr. Diese Richtlinien gibt es aber aus guten Gründen, Erkentnisse von Untersuchungen und Versuchen des BASt sind dort hinein geflossen. Da kann es sicherlich nicht schaden, wenn man sich als Feuerwehr die eine oder andere Systematik zu eigen macht. [1] Die bei der Feuerwehr verwendeten Blitzleuchten können, wenn überhaupt, nur Führungslicht (es leuchten nacheinander alle auf). Ein Leuchtmodus, der nach RSA nicht erlaubt ist. Da mir kein tragbares Absicherungssystem bei Feuerwehren bekannt ist, dass Aufbaulicht kann, halte ich persönlich ein Führungslicht immer noch besser, als wildes Blinken und Blitzen. Zur gültigkeit der RSA bei FEuerwehren: Siehe [0] [2] Appropos Leitkegel: Vollreflektierende Leitkegel sind nun absolut nicht's neues mehr. Ich habe bei Feuerwehren auch schon länger keine teilreflektierenden Kegel mehr gesehen. Ebenso sind 50cm Leitkegel bei dern Feuerwehren sicherlich üblich. Auch wenn für Autobahnen 75mm Leitkegel nach RSA vorgesehen sind, dürften 50cm Leitkegel besser als gar keine Leitkegel sein. Grundsätzlich sollte man jedoch schauen, ob man in Einheiten die für Autobahnen oder ähnliche Straßen zuständig sind nicht doch noch Platz für ein paar 75cm Leitkegel findet. Die Normanforderung für lediglich 4 Leitkegel halte ich für zuwenig! Eine vernünftige spitzwinklige Absicherung eines Fahrstreifens braucht schon 6 [3]! Da man die Leitkegel ineinander stapeln kann, dürfte der zusätzliche Höhenbedarf von 10cm doch irgendwie machbar sein!? [3] Probiert es einfach mal aus. Nehmt euch einen 3,5m breiten Fahrstreifen und stellt mit 4 Leitkegel eine verschenkte Querabsperrung auf. Das schaut euch dann mal aus verschiedenen Entfernung aus sicht des anderen Verkehrsteilnehmers an und fahrt dann einmal mit dem PKW draufzu und vorbei. Ja, ich weiß dass für kurzeitge Arbeitsstellen RSA-konform auch 4 Leitkegel ausreichen würden (aber auch nur tagsüber bei guter Sicht!). Deutlich besser sind tatsächlich 6 Leitkegel. [4] Jetzt hab ich soviel dazu geschrieben, und das alles ohne überhaupt von Heckwarnanlagen und deren Richtungsweisung durch Aufbaulicht auf größere Entfernungen zu schreiben, die gerade auf Autobahnen dem herannahenden Verkehrsteilnehmer extrem hilfreich ist. Auch steht in diesem Posting nicht's zur Ausbildung der Absicherungen und dass ein Führungslicht dann auch wirklich in die richtige Richtung zeigen muss. [5] [5] Dafür jede menge Fußnoten :-) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|