News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entgeld von Ausbildung und Einsätzen | 20 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 718119 | ||
Datum | 15.03.2012 18:39 MSG-Nr: [ 718119 ] | 5882 x gelesen | ||
Bei uns werden dem Arbeitgeber sämtliche Lohnkosten inkl der Sozialleistungen und sonstigen Ausgaben erstattet. Dazu muss er ein Formular ausfüllen, das ich dir bei Bedarf zur Verfügung stellen kann. Für Selbstständige wird gilt als Höchstsatz die Stufe 4 der Entgeldgruppe 15 TVÖD und maximal 10h pro Arbeitstag. Sämtliche Forderungen sind glaubhaft zu belegen. Der AN bekommt für die freigestellte Zeit ganz normal seinen Lohn vom Arbeitgeber ausgezahlt, als hätte er gearbeitet. Audiatur et altera pars. | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|