Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Entgeld von Ausbildung und Einsätzen | 20 Beiträge |
Autor | Thom8as 8H., Langgöns / Hessen | 718212 |
Datum | 16.03.2012 12:59 MSG-Nr: [ 718212 ] | 5288 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
In Hessen ist das ähnlich geregelt, der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter und stellt den Ausfall dem Träger der Feuerwehr (Kommune) in Rechnung. Bei Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule übernimmt das Land die Kosten für den Lohnausfall.
Gesetzlich geregelt ist das im HBKG §11. Entgelte für Einsatz- und Übungstätigkeiten für die Kameraden sind in der Regel nicht vorgesehen.
Führungskräfte bekommen eine Aufwandentschädigung.
P.S. Immer schön weiter Fragen, die tauen mit der Zeit auf :-) *duckundrenn*
Alles nur meine persönliche Meinung
Gruß
Thomas
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