Hallo Steffen,
Geschrieben von Steffen C.1.)Alles was in Klammern steht is doch Zusatzbeladung? Kann man so sagen. Wörtlich aus der Norm: "nur auf Wunsch des Bestellers".
Wobei man im Allgemeinen* davon ausgehen kann, dass diese Zusatzbeladungen auf dem Fahrzeug auch Sinn machen. Prinzipiell darfst Du auf das Fahrzeug (leider) draufpacken, soviel die Gewichts- und Raumreserven hergeben. Nennt sich dann Zusatzbeladung nach örtlichen Gegebenheiten und richtet sich meist danach, was die Nachbarwehr nicht hat.
*nicht immer: So sind z.B. die Saugschläuche auf den TLF auch nur noch Zusatzbeladung. IMHO absolut unverständlich, weil Ansaugen zu den elementaren Grundfunktionen einer Pumpe gehört.
Geschrieben von Steffen C.2.) Müßte das Sammelstück nicht ein A-3B sein und nicht wie aufgelistet ein A-BB? Du hast Recht. Die Norm schreibt Sammelstück A-3B. Wie bei allen Fahrzeugen mit FPN 10-2000.
Hier hat Regensburg falsch aus der Norm abgeschrieben, was leider immer wieder mal vorkommt. Führt dann zu erhellenden Diskussionen mit den Funktionären die die Fahrzeuge planen bzw. offiziell abnehmen: Sie haben natürlich nur die (kostenlose) Liste aus Regensburg (klar, wer kann sich heute bei Fahrzeugen für 300000+X denn auch noch 60 für die Normschrift leisten?), vermuten den Fehler aber zuerst mal beim Aufbauer oder Fachberater
Grüße,
Stefan
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