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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungschutz bei Feuerwehr-Personensuche | 19 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 718746 | ||
Datum | 22.03.2012 20:26 MSG-Nr: [ 718746 ] | 7240 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael S. Die Tageszeitung Westfalenblatt nformiert weiter, das die Freiwillige Feuerwehr für derartige Einsätze nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz primär nicht zuständig ist. Soweit ist das sicher richtig, aber das örtliche Ordnungsamt = Stadt ist zuständig. Und somit sind städtische Mitarbeiter (Feuerwehr) auch versichert. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | ||||
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