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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungschutz bei Feuerwehr-Personensuche | 19 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 718753 | ||
Datum | 22.03.2012 21:23 MSG-Nr: [ 718753 ] | 6558 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael S. Feuerwehr-Kameraden genössen nur dann Versicherungsschutz, wenn ... Herrschen denn so deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Unfallkassen? Weil die KUVB schreibt hier was alles versichert ist. (So ziemlich alles und vor allen IMMER.) Da steht nichts davon, in welchem Rahmen/durch wen angeordnet der Einsatz stattfindet. Das einzige was passieren kann, ist dass jemand in Regress genommen wird, das aber auch nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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