Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Maskentaschen oder Maskenbehälter? | 24 Beiträge |
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 718825 |
Datum | 23.03.2012 15:51 MSG-Nr: [ 718825 ] | 5682 x gelesen |
Geschrieben von Christian S.
Ich nicht. Die wenigsten bei uns .......
Ich hab doch richtig gelesen, daß Du Brillenträger bist?! Na, da empfehle ich doch mal einen Blick in die FwDv7:
In der FwDv7 steht:
5.2 Zuordnung des Atemanschlusses
Atemanschlüsse können den Einsatzkräften persönlich zugeordnet werden und/oder Teil der Fahrzeugbeladung sein. Für Einsatzkräfte, die das erforderliche Sehvermögen nur mit einer Brille erreichen, muß eine innenliegende Maskenbrille bereitgestellt und persönlich zugeordnet werden. Die Maskenbrille muß in den persönlich zugeteilten Atemanschluß eingesetzt sein und im Einsatz und bei Übungen getragen werden. Maskenbrillen, welche über die Dichtlinie des Atemanschlusses verlaufen, sind nicht zulässig.
Wie handhabt man das denn bisher mit den Maskenbrillen bei Euch? Während des Ausrüstens auch nachts um 02:43Uhr einsetzen?
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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