Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | (TH-)Handschuhe 3-2-3-3, aktuelle Tipps? | 41 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 718846 |
Datum | 23.03.2012 20:09 MSG-Nr: [ 718846 ] | 22213 x gelesen |
Infos: | 24.03.12 Schutzhandschuh-Blog mit Übersichtstabelle
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Unfallkasse
In my Opinion = meiner Meinung nach
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
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2. Englisch
1. Europäische Norm
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Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
Tach, Post!
Geschrieben von Sebastian K.Nachdem die UK RLP in einem aktuellen Newsletter die Forderung nach den Werten 3-2-3-3 wiederholt
Nein, das hat sie nicht!
Bitte das Schreiben genau lesen. Da steht:
Der Aufgabenträger stellt (...) die erforderliche Schutzkleidung zur Verfügung. Bei der Auswahl und Beschaffung legt er auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung fest, welche Leistungsstufen mindestens erfüllt sein müssen.
Das bedeutet ganz klar, dass einzig der Aufgabenträger (Gemeinde, Feuerwehr) die erforderlichen Leistungsstufen bestimmt. Den Unfallversicherungsträgern fehlt IMO auch rechtlich jede Grundlage, hier irgendwelche Forderungen zu stellen, da sie in diesem Bereich gar nicht regelungsbefugt sind.
Natürlich sagt jetzt das Schreiben weiter
Die Fachmeinung für den universellen Feuerwehr-Einsatz bei mechanischen Gefährdungen ohne thermische Belastungen beschreibt folgende Mindestanforderungen in den Leistungsstufen (LS) DIN EN 388:2003: [Symbole] 3 2 3 3
Das ist eine reine "Fach"meinung und keine Vorschrift. Ich schreibe das "Fach" bewusst in Anführungszeichen, weil man über "Fach"meinungen durchaus geteilter Ansicht sein kann. Ich kenne auch (süddeutsche) Unfallversicherungsträger, deren "Fach"meinung bis vor einigen Jahren war, dass einlagige Hosen im Innenangriff doch völlig ausreichend seien.
Meine ganz persönliche "Fach"meinung:
EN 388:2003 beschreibt für die Abriebfestigkeit vier Leistungsstufen, LS 3 ist demnach die zweithöchste. Der Sinn diesbzgl. will sich mir nicht ganz erschließen, weil die Abriebfestigkeit in erster Linie bzgl. der Frage der Lebensdauer des Handschuhs relevant ist (mal abgesehen davon, dass das Prüfverfahren zumindest im Feuerwehrbereich eh etwas fragwürdig ist). Die Einsatzdauer von EN 388-Handschuhen beträgt im industriellen Bereich nicht selten 35-40 h / Woche (z.B. Handling von Glas, scharfkantigen Blechen etc.), d.h. hier kann durch Verwendung von Handschuhen mit Abriebfestigkeiten der LS 3 durchaus ein (wirtschaftlicher) Vorteil gegenüber solchen der LS 1 oder 2 erzielt werden. Im Feuerwehrbereich halte ich das aufgrund der extrem geringen Tragedauer für nicht relevant.
Beim Schnittschutz definiert EN 388 fünf Leistungsstufen, die geforderte Leistungsstufe 2 ist die zweitniedrigste. Gem. "Fach"meinung scheint also die Gefahr von Schnittverletzungen im Feuerwehreinsatz kaum vorhanden zu sein. Ich stelle mal die Behauptung auf, dass in einer guten Gefährdungsbeurteilung hier wohl eher eine 4 anstatt einer 2 stehen würde.
Was die Weiterreißkraft angeht, so geht die "Fach"meinung davon aus, dass eine Leistungsstufe 3 (von vier möglichen) doch unbedingt erfüllt sein müsse. Wenn man sich mal die Mühe macht, EN 388 zu lesen (und hier speziell Tabelle 1), dann fällt auf, dass zum Erreichen der Leistungsstufe 3 hinsichtlich der Weiterreißkraft ebendiese mindestens 50 N betragen muss. Das ist vor allem deshalb interessant, wenn man EN 469 für Feuerwehr-Überbekleidung (Punkt 6.7) kennt, denn die fordert hinsichtlich der Weiterreißkraft nur mindestens 25 N und somit gerademal die Hälfte vom dem, was angeblich für einen Feuerwehrhandschuh aus Sicht der "Fach"meinung erforderlich ist. Sollte man noch erwähnen, dass lt. aktueller Ausgabe der HuPF, Teile 2 und 3, für ebendiese sogar nur 20 N mind. erforderlich sind, also gerade mal 40% vom dem der Handschuhe? Oder EN ISO 11612, die im Regelfall die grundsätzliche Prüfanforderung darstellt wenn man nicht nach HuPF 2/3 beschaffen möchte und vom Anwendungsbereich des Kleidungsstück her ganz gut zum EN 388-Handschuh passt, sogar nur 15 N und damit nicht mal ein Drittel der 50N?
Wenn man das alles weiß, dann kommt man irgendwann fast unweigerlich über die "Fach"meinung ins Grübeln. Der verantwortungsvolle Beschaffer von PSA lehnt sich dann entspannt zurück und freut sich, dass seine Gefährdungsbeurteilung fachlich vermutlich doch besser ist. Und dann geht er aufs Klo und hängt die "Fach"meinung zur allgemeinen Belustigung dort an die Wand.
Ich will ja wirklich nicht lästern, aber diese Schreiben gibt es seit Jahren und sie werden inhaltlich nicht besser. Irgendwer hat das mal zusammengeschrieben und andere Unfallversicherungsträger haben es inhaltlich kopiert und unter eigenem Logo erneut veröffentlicht, leider offenbar ohne sich mal mit dem Inhalt etwas genauer auseinandergesetzt zu haben. Denn sonst hätten die von mir oben genannten Punkte eigentlich auffallen müssen.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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