Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 718981 |
Datum | 26.03.2012 00:09 MSG-Nr: [ 718981 ] | 11634 x gelesen |
Tragkraftspitzenanhänger
Tragkraftspritzenfahrzeug
Geschrieben von Anton K.so lebensfremd ist das jetzt auch nicht. Ich habe ja auch mehrere Alternativen genannt, die bei einem so unwahrscheinlichen Ereignis in Erwägung gezogen werden können. Und das mit dem "Abmelden" sehe ich jetzt bei eine TSA, TSF-Feuerwehr auch nicht ganz so kritisch.
Nichts gegen solche Feuerwehren, aber für einige ist halt die JHV mit Kommandantenwahl das größte Ereignis im Jahr und das läßt man sich halt nicht durch einen Einsatz kaputt machen.
Das mag zwar nicht für alle Feuerwehren gelten, aber Hand aufs Herz, für manche anderen sicher.
Du hast Recht die JHV ist immer ein großes Ereignis aber ich kenne keine TSF Wehr, die bei einem Alarm sitzenbleiben würde
zum Rest:
1. wurden alle Stimmen abgegeben? wenn Nein WIederholung der Wahl
2. wenn Ja: ist der Wahlausschuss mit ausgerückt? Falls Ja Wahl ist ungültig muss wiederholt werden
3. Wenn Nein Auszählung der Stimmen ganz normal.
Aber sobald ein Kamerad die Wahl in diesem Fall die Wahl dennoch anzweifelt, würde ich auch hier die Wahl wiederholen, dann ist man auf der ganz sicheren Seite.
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
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