Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 718989 |
Datum | 26.03.2012 08:49 MSG-Nr: [ 718989 ] | 11243 x gelesen |
Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Geschrieben von Thorsten H.Wozu der ganze Aufwand. Weil es im Gesetz steht.
Meine erste Führungskraftwahl vor ca. 10 Jahren sah noch so aus: Wehrführer fragt nach Rücktritt des Stellv. offen in die Runde, wer neuer Vertreter werden soll. Es wurde einer vorgeschlagen, es wurde offen darüber geredet, es wurde gefragt "Dagegen? Enthaltungen? Dafür?", und dann war das eben so. Dann hat man 2004 in unser LBKG die Wahlgeschichte aufgenommen, weil dadurch angeblich, Zitat: "das Vertrauensverhältnis zwischen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen und ihren Führungskräften sowie der Zusammenhalt in den Feuerwehreinheiten weiter verbessert werden" sollen.
Das mag zutreffen, wenn 200 Aktive einer (Verbands)Gemeinde ihren Wehrleiter wählen, aber bei Wehrführern/Einheitsführern in den normalgroßen, örtlichen Löschgruppen zählt das zum größten Blödsinn, den man sich vorstellen kann. Nur leider wird da nicht differenziert.
Und wenn du nun für eine Wahl um 18:30 einlädst, und wg. Mülltonneninferno geht es erst um 19:00 weiter, braucht im dümmsten Fall nur eine Pfeife dabei sein, und du fängst wieder ganz von vorne, also mit neuem Termin, Bekanntmachung/Einladungen, an.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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