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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 719036 | ||
Datum | 26.03.2012 13:45 MSG-Nr: [ 719036 ] | 18846 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Für Rheinland-Pfalz gibt's da sogar 'ne schöne Präsentation des Innenministeriums. Wer da immer noch meint, Ölspuren durch abstreuen mit Bindemittel und anschließendem zusammenkehren beseitigen zu müssen oder eine Zuständigkeit der Feuerwehr für Beschilderung oder Beseitigung von Ölspuren sieht (von Erstmaßnahmen zur Absicherung mal abgesehen), braucht sich nicht zu wundern, wenn anschließend der EL vor Gericht eins auf den Deckel bekommt. a. Wird es denn landesweit überhaupt nicht mehr gemacht und b. gibt es ein Aktenzeichen zu einem Urteil ? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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