News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 719052 | ||
Datum | 26.03.2012 14:23 MSG-Nr: [ 719052 ] | 18767 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Nuja, Ich denke mal nicht, dass ein Verursacher die Aufgabe an die Feuerwehr delegieren kann. Er kann nur keine andere Möglichkeit haben. Zum anderen heißt es ja, es soll "unverzüglich" erfolgen. Das ist ein wenig Auslegungssache. Auf der Nebenstraße sind zwei Stunden sicherlich vertretbar. Auf der Bundesstraße mit einsetzenden Feierabendverkehr wohl eher nicht. Zu guter Letzt, steht ja auch was von "kenntlich machen" in dem besagten Paragraphen. Wenn wir als Feuerwehr schon keine halbwegs vernünftige Sicherung hinbekommen, wie soll denn der Otto-Normal-Autofahrer mit Warnblinker, -dreieck und -weste das bei 100 Metern aufwärts schaffen? Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|