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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 719077 | ||
Datum | 26.03.2012 15:26 MSG-Nr: [ 719077 ] | 18690 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian B. Zum anderen heißt es ja, es soll "unverzüglich" erfolgen. Das ist ein wenig Auslegungssache. Auf der Nebenstraße sind zwei Stunden sicherlich vertretbar. Auf der Bundesstraße mit einsetzenden Feierabendverkehr wohl eher nicht. "unverzüglich" kann man überhaupt nicht an einer gewissen Zeitspanne festmachen. Es bedeutet letztendlich immer: "ohne schuldhaften Verzug". Oder im Klartext: "Du musst dich drum kümmern, sobald es dir irgendwie möglich ist." | ||||
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