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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Mühlacker / BW | 719185 | ||
Datum | 26.03.2012 22:16 MSG-Nr: [ 719185 ] | 18437 x gelesen | ||
In meiner Tätigkeit als beratende Fachkraft für Arbeitssicherheit in Kommunen kann ich mich den uneingeschränkten den "NEINS" nur anschließen. - Beschilderung nur durch zuständigen Träger der Straßenbaulast. - Eingriffe in den unmittelbaren Verkerh nur durch die Polizei (ausser bei Gefahr inVerzug, dann aber Sperrung durch Fw und nicht Verkehrsregelung). Alles andere ist eine heiße Sache. Das aufstellen einer Beschliderung kann min. nur die unterste Straßenverkehrkehrsbehörde anordnen. Diese Beschilderung sollte dann der RSA entsprechen. Es ist nur ein Frage der Zeit, bis ein findiger, kleiner Winkleadvokat herausfindet, dass die Beschilderung um 1m falsch gestanden hat und somit einem Fw Angehörigen einen Strick dreht. TIP: - Im Zweifelsfalle: Vollsperrung - Polizie dazu (Verkehrsregelung) - Zuständigen Straßenmeister / Streßenmeiesterei anfordern. Gruß | ||||
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