Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Einsatz während der Kommandantenwahl | 46 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 719195 |
Datum | 26.03.2012 23:31 MSG-Nr: [ 719195 ] | 10995 x gelesen |
Hallo Gerit,
dieses Statemant bezieht sich nicht auf Dich.
Kann es vielliecht sein, daß hier eine Reihe von Leuten gerne irgendwelche theoretischen Konstrukte zu einem Schreckensszenario mit Weltuntergangsfolge zusammenstricken?.
Wenn aufgrund eines Alarms viele Kameraden ausrücken müssen, dann ist u. U. die Versammlung nicht beschlußfähig und somit gibt es keine Wahl (Wobei die Beschlußfähigkeit nur hinsichtlich der Wahlen bei Vereinsämtern mengenmäßig festgemacht wird. Die Durchführungsverordnung zum Bayer. Feuerwehrgesetz bezieht sich aber auf die Mustersatzung für die Bayerischen Feuerwehren, in welcher dies geregelt ist. Man kann davon ausgehen, daß dies im Falle der Komandantenwahl genauso gewünscht ist.).
Darüberhinaus gib es einen Wahlleiter und zwei Beisitzer, die die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu überwachen haben, und in deren Ermessen liegt es dann, im Falle eines Einsatzfalles eben jene Wahl abzublasen oder zu verschieben.
Im Falle einer Verschiebung mußhalt die Frist für die erneute Einladung wieder gewahrt werden, also mindestens 2 Wochen.
Wie oft hat man bis jetzt in Bayern davon gehört, daß eine Kdt-Wahl nicht stattfinden konnte, weil ein Einsatz dazwischenkam?
mkg
WErner
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|