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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 719217 | ||
Datum | 27.03.2012 08:13 MSG-Nr: [ 719217 ] | 18547 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Das "große Faltdreieck" ist kein Warndreieck. Das erkennt man schon am abweichenden Tag- und am i.d.R. völlig fehlenden Nachtsignal. Ist mir bekannt. Wird aber Feuerwehrseitig als Gerät zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet und ist inzwischen sogar in einigen Fahrzeug- bzw. Zusatzbeladungsnormen benannt, also wird's auch zulässig sein, es im Feuerwehreinsatz zu verwenden. Sinnvoller als ein 08/15-Warndreieck ist es allemal. Geschrieben von Henning K. Bleibt die FwDV1 als "Entschuldigung" (aber welche verkehrsrechtliche Regelungskompetenz hat die??). Da sind wir dann damit genauso weit wie mit den Heckabsicherungen der Fahrzeuge. Am besten lassen wir sie also weg und lassen uns breitfahren, weil man sich nicht einigen kann, wie sie zugelassen sind... Alternativ zu Faltdreieck und Blitzlampe stellen wir dann ein Warndreieck und Warnlampe (wie es nach StVO auf jedem LKW vorhanden sein muss) auf. Gruß, Michael | ||||
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