Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 719253 |
Datum | 27.03.2012 11:37 MSG-Nr: [ 719253 ] | 18120 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Hallo!
Geschrieben von Michael W.Wird aber Feuerwehrseitig als Gerät zur Absicherung der Einsatzstelle verwendet und ist inzwischen sogar in einigen Fahrzeug- bzw. Zusatzbeladungsnormen benannt, also wird's auch zulässig sein, es im Feuerwehreinsatz zu verwenden.
damit sind wir dann wieder beim "Gewohnheitsrecht"...
Geschrieben von Michael W.Sinnvoller als ein 08/15-Warndreieck ist es allemal.
jein.
Die übliche Ausführung ist nicht rückstrahlend und damt bei Dunkelheit ganz erheblich schlechter zu erkennen als das "08/15-Warndreieck".
Ausserdem gibt es Probleme mit der passiven Sicherheit, insbesondere ist die Standfestigkeit nicht definiert (und auch ziemlich zweifelhaft). Aufgesetzte Blitzlampen bringen weitere Unfallgefahren, die nicht dem Stand der Technik entsprechen.
Aber bei Tageslicht und wenn wir das Faltsignal sicher (ausreichend weit) neben die Fahrbahn stellen können, dann ist es deutlich besser als das Warndreieck.
Nur: weiss das der gemeine FM(SB) oder gibt es hinterher lange Gesichter, wenn was passiert ist?
(wenn zum Beispiel das Faltsignal vom vorbeifahrenden LKW auf die Fahrbahn "gesaugt" wurde und dann den nachfolgenden Motorradfahrer abgeräumt hat...)
Da sind wir dann damit genauso weit wie mit den Heckabsicherungen der Fahrzeuge. Am besten lassen wir sie also weg und lassen uns breitfahren, weil man sich nicht einigen kann, wie sie zugelassen sind...
ähnliches Problem, ja.
Allerdings sollte in einem Rechtsstaat für die Situation "die Rechtslage ist veraltet/unpassend" die Folge sein, dass die Rechtslage geändert wird und nicht, dass man sich an das geltende Recht einfach nicht hält.
Das hätte nämlich auch den Vorteil, dass für die angestrebte Situation sinnvolle Rahmenbedingungen geregelt werden können (für das Faltsignal z.B. Rückstrahlung, Standsicherheit, passive Sicherheit) und nicht jeder macht was er will und hinterher jammert, wenn es schief geht!
Alternativ zu Faltdreieck und Blitzlampe stellen wir dann ein Warndreieck und Warnlampe (wie es nach StVO auf jedem LKW vorhanden sein muss) auf.
Es dürfte wohl weitestgehend unbestritten sein, dass die in der StVZO vorgesehenen Absicherungsmittel für die Zwecke der Feuerwehr nicht ausreichend sind, Ack.
Gruß,
Henning
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