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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkehrsschilder aufstellen z.B. nach Ölspureinsatz | 79 Beiträge | ||
Autor | Uli 8W., Sulz-Hopfau / Baden-Württemberg | 719327 | ||
Datum | 27.03.2012 19:19 MSG-Nr: [ 719327 ] | 18211 x gelesen | ||
Hallo, na ja - prinzipiell sind für "Schilder-Aufsteller" aller Fachdienste ja wohl die Vorgaben der RSA95 einzuhalten (genau was geschrieben war von wegen wie weit weg vom Strassenrand, Befestigung usw.). Kontrolle der Beschilderung "sollte" regelmässig erfolgen (wobei z.B. bei der Strassenmeisterei regelmässig = 1x/Woche ist) und Abbau der Dinger darf erst dann erfolgen wenn die Gefahrenstelle zweifelsfrei beseitigt ist. Für von wegen "darf die Feuerwehr das" wird man -speziell für BaWü- erstmal nix schriftliches finden, da bin ich mir fast sicher. Aber auch hier hilft nur die Zusammenarbeit mit der Polizei: fragen - ggf. anschauen lassen - Schilder aufstellen. Wenn die Gefahrenstelle länger besteht kann ja auch am nächsten Tag das Strasßenbauamt die Beschilderung ersetzen. Somit stehen dann die "Feuerwehr-Schilder" auch wieder dort zur Verfügung wo mans braucht. Uli Meine Beiträge geben meine Sicht der Dinge und meine Meinung wieder. Deshalb schreib auch ich hier und nicht ein anderer :-) | ||||
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