Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge |
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 720545 |
Datum | 05.04.2012 20:48 MSG-Nr: [ 720545 ] | 6216 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Sebastian K.
Bereits heute ist es in vielen Ländern so, dass innerhalb der öffentlichen Arbeitgeber ein Freistellungs-, jedoch kein Lohnersatzanspruch besteht. Damit ist z.B. eine Kommune, die einen Feuerwehrangehörigen der Nachbarkommune beschäftigt, faktisch schlechter gestellt als die Privatwirtschaft. Bestrebungen dagegen sind nicht allzu bekannt, mir zumindest nicht, entsprechende Beschäftigungsverhältnisse gibt es aber einige.
Das geht noch besser :-)
Für Beschäftigte von Eigenbetrieben der Gemeinde (die eine eigene Wirtschaftspersönlichkeit sind) wird kein Lohnersatzanspruch gezahlt. Somit stellt der Eigenbetrieb (Wasser, Abwasser, Abfall usw.) dann quasi ohne Gegenleistung seine Mitarbeiter frei. Das das die jeweiligen Werkleiter (die für die Jahresabschlüsse verantwortlich sind) nicht unbedingt von Feuerwehrleuten in ihren Mitarbeiterreihen begeistert sind, kann man denke ich nachvollziehen.
Und wir reden hier von der gleichen Gemeinde, die Träger des Brandschutz und Träger des Eigenbetriebs sind!!!
Gruss
Ralf
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