Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 720546 |
Datum | 05.04.2012 21:00 MSG-Nr: [ 720546 ] | 6189 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Reinhold B.Sowas wie ein Bonus, wenn man FA freistellt oder eine Art "Bonbon" for den einzelnen FA kann eigentlich nur auf Kosten aller gegenfinanziert werden. D.h. alle möglichen Gebühren und Abgaben minimal rauf, also auf möglichst alle Schultern verteilt, dann merkt´ s der Einzelne Zahler (vieleicht) kaum. Zustimmung.
Ich würde das ganze aber nicht als "Bonus" sehen, eher als eine Art Aufwandsentschädigung für den Betrieb. Denn auch wenn der Betrieb die Lohnkosten des freigestellten Arbeitnehmers auf den Cent genau erstattet bekommt, so fehlt doch das, was der mit seiner Arbeitsleistung zur Deckung der anderen Kosten (lange vor dem Gewinn) erwirtschaftet hätte. Und selbst wenn der Lohnkostenersatz mittels Vordruck in 5min beantragt ist, sind auch das schon minimale Beträge, die der Arbeitgeber faktisch für die Feuerwehrzugehörigkeit des Arbeitnehmers bezahlt. Und es ist noch lange nicht so, dass jeder Betrieb von jedem feuerwehrangehörigen Arbeitnehmer durch dessen dort erworbenes Wissen oder Qualifikationen (Ersthelfer, Brandschutzbeauftragter o.ä.) derart profitiert, dass Betriebswirtschaftler das 1:1 gegenrechnen könnten ;-)
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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