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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 721529 | ||
Datum | 13.04.2012 18:11 MSG-Nr: [ 721529 ] | 57583 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen W. Es sind "Einnahmen", die sich aus dem Ehrenamt als Aufwandsentschädigung generieren. Also schonmal ein gewisser Unterschied zu z.B. "Einnahmen" als Trainer eines Sportvereins.Sozialgesetzlich eben nicht. Geschrieben von Steffen W. Wenn diese erstgenannten Zahlungen aufgrund bürokratischer Spitzfindigkeiten zu einer Schmälerung irgendwelcher anderer mir zustehender Zahlungen führen würden, dann wäre ich aber auch schneller "raus" als du "Ehrenamt" sagen könntest.Das ist die eine Sichtweise. Die andere ist nunmal Sinn und Zweck von HartzIV, ob man das gut findet oder nicht. Wenn irgendwelche anderen Einkommen zur Verfügung stehen, warum muss der Staat dann noch darüber hinaus unterstützen? Macht man eine Ausnahme für die Feuerwehr, macht man bald Ausnahmen für alles und jeden... ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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