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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 721556 | ||
Datum | 13.04.2012 19:08 MSG-Nr: [ 721556 ] | 57285 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. So ne Aufwandsentschädigung fällt ja nicht "punktuell" einmal im Jahr bzw. Halbjahr an. Sie wird ja auf Grund von Tätigkeiten gewährt. Und die kann man ja zeitlich sicherlich recht gut verteilt nachvollziehen. Ich frage mich da gerade, wie z.B. bei mir (Ausbilder Atemschutz auf Landkreisebene) aussehen würde. Ein Lehrgang hat bei uns derzeit 32,5 UE, die überwiegend in einem Monat anfallen. Für den ("persönlich investierten") Aufwand gibt´s einmal 0,20 je gefahrenen Kilometer plus eine Aufwandsentschädigung je UE. Bei einem Lehrgang kommen da "mal eben" >400,- zusammen und das für den auf den Lehrgang beschränkten Zeitraum. Das läßt sich somit relativ klar eingrenzen. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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