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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 721704 | ||
Datum | 15.04.2012 11:15 MSG-Nr: [ 721704 ] | 56855 x gelesen | ||
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Entgegen meiner normalerweise gelassenen Art: ICH GLAUBE HIER HAKTS ODER WAS... hier werden unreflektiert Vorurteile über der Betroffenen ausgeschüttet, wie ich es leider alzu häufig erlebe. Als jemand, der viel mit ALG II Empfängern zu tun hatte habe ich alle Vorurteile in Natura gesehen, aber nur in den Randregionen. Die allermeisten die ich getroffen habe hatten Schwierigkeiten, die ich mir nicht ausmalen mag. Das ALG II reicht je nach Lebensort/ Familienzusammensetzung/ andere Äußere Umstände nicht zum Leben. Nur wenige können ihr Leben auf so niedrigem Niveau halten. Jedem der sagt, das die ja sooo viel bekommen, dem ist offen, mal einige Monate ähnlich wenig auszugeben. Im ersten Monat gelingt das dank voller Vorratsschränke noch gut, aber spätestens im dritten Monat, dürfte es bei den meisten ziemlich düster aussehen. Dazu kommen natürlich auch ungeplante Abflüsse wie Diebstahl, Unfälle oder dumm gelaufen, bei dem die meisten sich zwar Ärgern, aber nicht das Essen der nächsten Woche gefährdet ist. Von den Hunderten von ALG II Beziehern, die ich kennenlernen durfte, klassifiziere ich unter 10% als Zecke. Alle anderen hatten Probleme, die Sie teilweise selbst nicht erkennen konnten. Daneben gibt es gerade in Ostdeutschland noch eine sehr komplexe Jobsituation, die gerade für ältere Frauen nicht prickelnd ist. In einem solchen Umfeld als ALG II Bezieher eine Ehrenamtliche Tätigkeitauszuüben ist nicht so ohne weiteres möglich, weil schlicht das Geld fehlt. Neben der Fachliteratur und Sprit ist da auch Schreibmaterial, Computer, Patronen oder auch die Batterien der Privaten Taschenlampe zu nennen. Die Mitarbeit dort kostet nun mal Geld, das der normale ALG II Empfänger nicht ausgeben kann. Da ich um die persönlichen Gründe für den ALG II Bezug nichts weis und in dieser Hinsicht dem Jobcenter vertrauen muss, sehe ich keinen Grund dafür diese hier auszubreiten. Die Auszahlungspraxis der Gemeinden (halb/vierteljährlich) dagegen schon. | ||||
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