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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaKein Notarzteinsatz im grauen VW46 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW721713
Datum15.04.2012 13:06      MSG-Nr: [ 721713 ]10957 x gelesen

Geschrieben von Lutz R.solange wir noch Rettungsassistenten auf den RTW/MICU als höchstqualifizierte fahren lassen und keine (ich nenne sie nun mal so) Rettungspfleger mit 3 Jahren Krankenpflegeausbildung, 2 Jahren Fachausbildung Anästhesie/Intensiv, 1/2 Jahr Fachausbildung Rettungsmedizin und Minimum 2 Jahren klinische Erfahrung in entsprechenden Einsatzbereichen, sind Notärzte kein Balast, sondern notwendig. Daß es in der Schweiz und in den Niederlanden auch ohne Notärzte geht ist zwar richtig, aber die Mindestqualifikationen sind da auch ganz andere.

Nun muss man fairerweise auch anmerken, dass diese von dir aufgeführte, lange Ausbildung (insgesamt 7,5 Jahre) nicht auf jedem mobilen Rettungsmittel zufinden ist, sondern eher das Gegenstück zu unserem Notarzt ist.
Die tatsächliche Qualifikation auf dem "RTW-äquivalent" ist da etwas niedriger, wenn auch gleich deutlich höher als in Deutschland.

Ich habe ja immer noch eine Wetter laufen, dass es bis zum Ruhestand meines Ausbilders auf meiner Heimatwache kein neue RettAss-Ausbildung geben wird. Er hat noch ein paar Jahre, aber ich bin da, leider, sehr zuversichtlich, dass ich diese Wette gewinnen werde.

Die Ideen zur Reformierung der Rettungsassistentenausbildung sind ebenso vielfältig wie die Gründe dagegen.
Einigkeit scheint nur darüber zu bestehen, dass $etwas passieren müsse.

"Früher" hatte man den Vorteil, dass man eine bundesweit einheitliche Ausbildung hatte.
Geregelt durch ein Bundesgesetz(!) und eine bundeseinheitliche Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Das ist im Bereich der Ausbildung die Ausname!
Aber nachdem mittlerweile viele, aus der Not heraus, im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich etwas an der Ausbildung drehen mussten, ist es mit der Bundeseinheitlichkeit schon lange dahein. Leider.

Die Verzahnung mit der Pflegeausbildung wäre eine dieser Varianten gewesen.
WEnn man schon die Idee hatte, sämtliche bislang komplett voneinander getrennte Ausbildungsgänge [1] gemeinsam beginnen zu lassen, hätte man durchaus das auch für die "Fach-Ausbildung Notfallversorgung" (oder wie auch immer man das nennen möge) machen können. Ob ich das persönlich gut oder schlecht gefunden hätte habe ich nicht abschliesend beurteilt. Man hat aber nichteinmal dran gedacht. Dabei sind Rettungsassistenten in Aufnahme- und Notfallstationen von Krankenhäusern mittlerweile gelebte Praxis. [2]


Grüße

Manuel

[1]
Kinderkranpfleger, Krankenschwester, Altenpflegerin, Arzthelfer haben ja durchaus die eine oder andere gemeinsamkeit, so dass man sie nicht 3-3,5Jahre komplett voneinander getrennt ausbilden müsste...
[2]
Das bereitet im Detail zwar mögliche, für das Krankenhaus haftungsrechtliche Probleme denen man mit selbstgemachten Zusatzausbildungen und zertifikationen aus dem Weg geht [3]. Bis auf den häufigen, speziellen Papierkram gehören Patientenüberwachung, Assistenz bei Notfallmaßnahmen, Assistenz bei der Diagnostik, Transport von überwachungspflichtigen Patienten [4] zählen zu den originären Aufgaben eines Rettungsassistenten. Und wenn man als Krankenhaus weitestgehend speziell für den gebrauchten Bereich ausgebildetes Personal deutlich einfacher findet als examiniertes Pflegepersonal und das dann obendrein noch billiger ist [5], dann nimmt man es doch gerne :-)
[3]
"Genau dafür haben wir ihn Ausgebildet. Er kann es! Seht, hier steht es!"
[4]
Wäre ja auch interessant: im RTW über mehere Kilometer soll der RettAss es können, im Krankenhaus über ein paar Flure und alle möglichen höherqualifizierten Personen (so wie Ärzte) und Notfalleinrichtungen (so wie Intensivstation) sollte er es nicht können? Aber auch das war, und ist teilweise noch, extrem umstritten.
[5]
Wir erinnern uns: der TVÖD macht die Eingruppierung anhand der Ausbildugnsdauer fest. Übrigens war das auch ein Grund, warum bei Erziehern das zur Anerkennung zwingend notwendige Berufspraktikum offiziell ebend nicht zur Ausbildung gehört.



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