News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Internetseite | 21 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Starnberg / Bayern | 721953 | ||
Datum | 17.04.2012 10:18 MSG-Nr: [ 721953 ] | 4755 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Wilfried L. Unsere Kreisführung hat nun die Veröffentlichung im Internet verboten. Was genau hat die Kreisführung verboten? Eigenmächtiges Veröffentlichen von Einsatzfotos im eigenen Facebook-Profil vs. offizielle Information auf der Feuerwehrseite? Welches Recht hätte die Kreisführung, der Feuerwehr eine Veröffentlichtung zu verbieten? Oliver -- Operation Sichere Einsatzfahrt http://sichere-einsatzfahrt.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|