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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Verwendung von eMail-Adresse mit Feuerwehrnamen | 29 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 722170 | ||
Datum | 19.04.2012 10:50 MSG-Nr: [ 722170 ] | 6129 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian T. Dann auch um die Erweiterung des Verbots analog zu § 132a (2) StGB Eine gewisse kaufmännische Sorgfaltspflicht des Einzelnen macht auch hier diesen deutschen Regelungsirrsinn überflüssig. Wenn ich mir nicht sicher bi, ob es sich beim Gegenüber um einen Vollkaufmann handelt, dann soll er mir einen Briefkopf zufaxen. Schön mit USt.-Nummer etc. Und wenn ich nicht weiß, ob der Gegenüber eine Kommune ist, dann will ich eben deren Briefkopf haben. Warum müssen wir alles durch den Staat regeln lassen, was mit gesundem Menschenverstand jeder hinbekommt? Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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