Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kostensatzung und Entschädigung | 18 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 722818 |
Datum | 25.04.2012 09:22 MSG-Nr: [ 722818 ] | 4434 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Servus,
Geschrieben von Eric P.jetzige Entschädigungssatzung (Verrechnung der FA intern)
da stehe ich momentan auf dem sprichwörtlichen Schlauch. Die FA(SB) bekommen doch ihren Lohnausfall bezahlt. Die Entlohnung der Selbständigen und Freiberufler müßte ja im jeweiligen Landesgesetz geregelt sein. Wie habe ich die Verrechnung intern zu verstehen?
Eine gemeindliche Kostensatzung ist (war) auf unserer HP mal versteckt veröffentlicht. Wenn´s dich interessiert, schau ich mal, ob ich sie noch finde. Müßte sie auch auf meinem Computer haben.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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| 25.04.2012 08:56 |
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., Hohentengen a.H. |
| 25.04.2012 09:22 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 25.04.2012 09:34 |
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., Hohentengen a.H. | |