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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostensatzung und Entschädigung | 18 Beiträge | ||
Autor | Eric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg | 722822 | ||
Datum | 25.04.2012 09:34 MSG-Nr: [ 722822 ] | 3961 x gelesen | ||
Hallo Anton, mit der internen Verrechnung meine ich folgendes: - Lohnausfall während dem Einsatz / Lehrgänge (Soweit bereits geregelt wenns länger wie 2 Tage sind) - Zahlung eines fixen Satzes für z.B. Weiterbildung an einem Tag - Aufwandsentschädigung für Funktionen / Ämter - Verrechnung von Spesen an Lehrgängen / Weiterbildungen - Aufwandsentschädigung z.B. für den AS Lehrgang - ......... usw..... Das Angebot von Dir nehme ich gerne an! - Danke Gruß Eric Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung ! | ||||
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