Geschrieben von Carsten K.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass sich einige nach der alten Regelung sichtbar degradiert gefühlt haben, wenn sie ihre "Helmdekoration" wieder abkratzen mussten, weil sie ihre Funktion aus welchen Gründen auch immer abgegeben haben.
Was ich auch schon gehört habe:
"lustiger" wird´s, wenn man die Vergabe der roten Streifen an der Wahl(funtkion) festmacht, die Streifen also erst vergibt wenn die Wahl erfolgte, die Streifen nach Aufgabe der Funktion aber erhalten bleiben. Konsequenterweise müßte man die Streifen mit der Begründung auch nach der Aufgabe der Funktion wieder abkratzen. Macht man aber nicht. Klingt komisch, is aber so...
Oder wenn zwar die Kordeln für die Dienstmützen gem. FwVO verteilt werden, nicht-gewählte aber qualifizierte (sprich ausgebildete) GrFü/ZuFü trotzdem keine Streifen erhalten, weil ja nicht gewählt.....
Ich hab dazu meine Meinung, die ich hier aufgrund einiger stiller Mitleser aber nicht kundtun werde. ;-)
Geschrieben von Carsten K.
Ich finde es gut wie es jetzt geregelt ist.
Na ja, ich finde es ziemlich unglücklich, daß die FwVO die Qualifikationskennzeichnung "Zugführer" mit der Funktionskennzeichnung "Ortsbrandmeister" zumindest kennzeichnungstechnisch am Helm auf eine Stufe stellt..... Daraus ergeben sich solche seltsamen Auslegungen wie oben geschildert. Kann ich in gewisser Weise auch verstehen, daß sich ein OrtsBM irgendwie als ""Chef vom Ganzen" kenntlich machen möchte.
Gruß
Lars
"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff
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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.
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