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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostenpflicht bei PKW-Bränden | 19 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 723552 | ||
Datum | 04.05.2012 00:20 MSG-Nr: [ 723552 ] | 3629 x gelesen | ||
Moin aus dem StVG kannst du die klassische Haftpflicht holen (die ja deshalb auch mit einer entsprechenden Versicherung abgedeckt werden muss - damit es egal ist, ob man sich von einem Mercedes oder einer Ente überfahren lässt). Die Kosten eines Löscheinsatzes sind aber keine Sachbeschädigung, so dass es dafür mehr als den § 7 StVG braucht. In Anlehnung an dessen Gedanken der "besonderen Gefährdung" durch Betrieb eines Kraftfahrzeugs hat man dann entsprechende Passagen in diverse Brandschutzgesetze aufgenommen, aber die sind wiederum Landesrecht. Rein theoretisch könnte also ein PKW-Brand in manchen Bundesländern auch kostenfrei sein, ich glaube aber, dass dem nirgends so ist. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | ||||
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