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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | CSA zu Brandbekämpfung - Information aus Sicherheitsdatenblatt | 38 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8R., Rhede / NRW | 723563 | ||
Datum | 04.05.2012 09:27 MSG-Nr: [ 723563 ] | 8750 x gelesen | ||
Ich selber bin in unserem Betrieb u.a. für die Beschaffung neuer Rohstoff-SDB oder für die Erstellung unserer Produkt-SDB zuständig. Den Angaben zu der Zusammensetzung (Punkt 3) nach sind keine gefährlichen Inhaltsstoffe enthalten, die ätzende oder giftig sind. Wären diese enthalten oder das Gemisch ist sehr sauer oder sehr alkalisch, könnte man überlegen unter Punkt 5 den Satz mit den Chemikalienschutzanzug einzufügen. Ich würde mich daher meinen Vorredern anschliessen: Dieser spezielle Satz ist eine Standard-Phrase, die noch und nöcher auch in anderen Sicherheitsdatenblätter zu finden ist, obwohl Sie dort eigentlich nicht von Nöten ist. Wie der Hennig bereits schrieb, würde ich einfach Mal den Hersteller (ncht unbedingt den Lieferanten (sofern Ihr das Produkt nicht direkt bezieht); der gibt Euch das SDB wahreinlich auch nur weiter) anrufen und Ihn dazu mal fragen, ober er das SDB nicht für Euch ändern könnte oder fragen, weswegen der CSA-Satz darin erfasst worden ist. (Vielleicht hat der Hersteller ja noch mehr Infos zu dem Produkt, die im SDB nicht angegeben sind, aber vielleicht den Satz von Nöten machen.) Gruß, Dennis | ||||
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