Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Umfang von Hydrantenpläne - war: Erfassung Wasserentnahmestellen via . | 39 Beiträge |
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 723790 |
Datum | 05.05.2012 20:45 MSG-Nr: [ 723790 ] | 11461 x gelesen |
Geschrieben von Anton K.Es wird gezielt der Mann gerufen, der beim Wasserversorger (Gemeinde) arbeitet und zufällig noch bei der Feuerwehr ist. Ich denke, ich habe das so und nicht anders geschrieben.
Tja, ich frage mich halt wie das mit der Entlohnung für den Mitarbeiter des Wasserversorgers aussieht. Ich selber habe halt auch ab und an mal Bereitschaft für meinen Arbeitgeber. Allein dafür, dass ich die Bereitschaft übernehme, bekomme ich Geld. Falls es zu einem Einsatz (außerhalb meiner regulären Anwesenheitszeit im Büro) kommt, gibt es noch mehr Geld.
Wenn nun dieser Mitarbeiter des Wasserversorgers als Bereitschaftshabender des Wasserversorgers vor Ort erscheint, dann dürfte er doch von seinem Arbeitgeber Lohn (und Versorger zahlen ihren eigenen Mitarbeitern zumeist noch ganz gut) dafür sehen wollen. Und sein Chef wird sich irgendwann vielleicht mal überlegen, ob es nötig ist, diesen Mitarbeiter zu jedem Feuer raus zu schicken. Oder erscheint der Mitarbeiter als Feuerwehrmann an der Einsatzstelle? Dann fällt der Lohnausfall natürlich nicht so sehr ins Gewicht und belastet einen anderen Etat.
Letztlich ist es natürlich egal, wie ihr eure Feuer aus bekommt, ich hatte mich halt nur über den "Fachberater Wasser" auch bei "Feuerchen gewöhnlicher Ausdehnung" gewundert.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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| 30.04.2012 09:01 |
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Robe7rt 7N., Mühlhausen Erfassung Wasserentnahmestellen via OpenFireMap-openstreetmap.org | |