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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMaibaumtransport!!!13 Beiträge
AutorFran8k S8., Bergkamen / NRW724332
Datum11.05.2012 07:03      MSG-Nr: [ 724332 ]6016 x gelesen

Hallo,

mich würde als erstes interessieren wie lang der Maibaum oder das ganze Gespann war. da gibt es nämlich durchaus einiges zu beachten bei Transporten mit Überbreite/Überlänge/Übergewicht. Stellvertretend sei hier die Ausnahmegenehmigung für das Fahrzeug nach §70 StVzO...--- Die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist erforderlich, wenn das Fahrzeug oder die Fahrzeugkombination, wegen der durch seine Verwendung spezifizierten Bauweise, von den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung abweicht (z. B. Mähdrescher Überbreite) und ebenso für die eigentliche Fahrt eine Erlaubniss nach §29 StVO --
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO gestattet lediglich, ein Fahrzeug zu bauen und in den Verkehr zu bringen, das von den Höchstgrenzmaßen der Bau- und Betriebsvorschriften abweicht. Eine solche Ausnahmegenehmigung berechtigt jedoch noch nicht, bei tatsächlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgrenzmaße der StVZO, öffentliche Straßen zu befahren. In diesen Fällen liegt eine übermäßige Straßenbenutzung i. S. d. § 29 Abs. 3 StVO vor, für die es einer Erlaubnis bedarf. Unter welchen Voraussetzungen diese Erlaubnis erteilt wird, regelt die Verwaltungsvorschrift (VwV) zum § 29 Abs. 3 StVO.


Also nur Polizei schauen lassen ist da wohl nicht ausreichend, da die überhaupt nicht die Grundsatzentscheidung treffen können. Die können bei einer entsprechenden Nichteinhaltung der in den Genehmigungen gemachten Auflagen (Fahrtstrecke, Sicherungsfahrzeug eventuell Begleitfahrzeug nach BF3) den Transport stoppen, aber nicht ihn genehmigen. Der Antrag nach §70 und §29 ist beim Straßenverkehrsamt/untere Verkehrsbehörde zu stellen und dann zu genehmigen, kostet nur für die Fahrterlaubniss so um 300 Euronen. Und dann greift die normale Haftpflichtversicherung die zuständig ist, ansonsten wird diese bei einem Schaden egal ob Sach- oder Personenschaden immer den Halter des Fahrzeugs in vollem Regress nehmen.

mfg

Frank (der Windkraftanlagen durch Europa hat kutschieren lassen)


ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder

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