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Gesetzliche Unfallversicherung
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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
Thema2. Rettungsweg Einfamilienhaus NRW19 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Münster / NRW724353
Datum11.05.2012 11:38      MSG-Nr: [ 724353 ]13568 x gelesen

Geschrieben von Franz-Peter: Dort [in der BGI 694] ist endlich mal neben dem Überstand erwähnt, dass Leitern auch zum Übersteigen geeignet sind, wenn bauseits Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind.

Das steht sogar schon in der GUV 6.4. Zumindest in der Fassung vom Oktober 1992, welche im Anhang der FwDV 10 (Stand 1996) zitiert wird. Der Zusatz wird also in diesem Jahr mindestens 20 Jahre alt.

Zitiert aus der FwDV 10 Stand 1996: GUV 6.4 (Fassung vom Oktober 1992)
IV. Betrieb
B. Besondere Bestimmungen für Anlegeleitern
§ 22 Bestimmungsgemäße Verwendung von Anlegeleitern

(2) Versicherte dürfen Anlegleitern nur so anlegen, daß diese mindestens 1 m über Austrittsstellen hinausragen, wenn nicht andere gleichwertige Möglichkeiten zum Festhalten vorhanden sind.


Von "es müssen drei Sprossen überstehen sonst ist man nicht versichert weil UVV" steht dort nichts. Es wurde mir jedoch zu meiner Grundlehrgangszeit (1996) so verkauft. Und es wird auch jetzt noch (2012) von einigen Ausbildern so an die Lehrgangsteilnehmer weitergegeben.

Grüße

Oliver

P.S.: Gibt's einen Tag für's Klugscheißen? Dieser würde meiner Antwort noch die notwendige tiefere Bedeutung geben.

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