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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Reifenüberalterung | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 724412 | ||
Datum | 12.05.2012 00:01 MSG-Nr: [ 724412 ] | 6869 x gelesen | ||
Mahlzeit, Geschrieben von Peter M. Lange Standzeiten haben u.a. bei den Anhängerreifen für die 100km/h-Zulassung zur bislang einzigen "harten" Festlegung von 6 Jahren geführt. Was das Verkehrsrecht angeht: genau so ist es! Weitergehende Anforderungen des Unfallversicherungsträger und der Aufsichtsbehörden für die Feuerwehren haben keinen Einfluss auf das Verkehrsrecht (sind aber natürlich trotzdem zu beachten). Geschrieben von Peter M. einmal das Reifenalter bei der HU übersehen ist keine Katastrophe Nur der Vollständigkeit halber: Das kalendarische Alter der Reifen ist kein HU-Kriterium, zu bewerten ist dort lediglich der Zustand (dafür gibt es eine offizielle Richtlinie). Gruß, Henning | ||||
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