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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Reifenüberalterung | 16 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 724419 | ||
Datum | 12.05.2012 09:31 MSG-Nr: [ 724419 ] | 6539 x gelesen | ||
Wenn es klare weitergehende Anforderungen gibt - gut. Sonst schlagen die Kämmerer zu, die eben nicht haften, ich verstehe die wiederkehrenden Fragen so, dass jemand Argumente sucht, um einen Austausch durchzuargumentieren... würden die Erbsenzähler haften, wären etliche Themen schnell gegessen. Reifen älter als 10 Jahre führt bei der öster. Form der wiederkehrenden Überprüfung zumindest zu einem Hinweis, gelegentlich zum Eintrag des "leichten Mangels" am Protokoll (heißt: die Plakette wird nicht verweigert, aber ein gewisser Handlungsbedarf ist dokumentiert) | ||||
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