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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaGrenzen der Schweigepflicht13 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 724559
Datum14.05.2012 05:56      MSG-Nr: [ 724559 ]5048 x gelesen

Geschrieben von Tobias L. a) die Patientin keine Entbindung von der Schweigepflicht vornimmt?

Dann wird aus " Die Patientin hatte einen epileptischen Anfall und kann nicht weiterfahren" "Die Patientin kann aus medizinischen Gründen nicht mehr weiterfahren. Es besteht die Gefahr der Fremd und Eigengefährdung." ..

Interessensfrage: Wie hast du die Entbindung der Schweigepflicht dokumentiert.

Geschrieben von Tobias L. b) keine Polizei alarmiert ist und der Patient in sein fahrbereites Auto steigt?

Ein Verkehrsunfall ohne Polizei? Ansonsten sollte man dem Patienten direkt klar machen was passiert wenn er wieder ins Auto steigt. Polizei -> Führerscheinstelle. Und das es der schlauste Weg wäre mit dem Rettungsdienst mitzufahren..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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 13.05.2012 22:55 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 13.05.2012 23:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 01:17 Lutz7 R.7, Weener
 14.05.2012 05:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 06:19 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 14.05.2012 06:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 08:10 ., Viskafors
 14.05.2012 09:25 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 10:45 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.05.2012 10:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 11:33 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 11:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 14.05.2012 09:59 gesperrt

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