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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Grenzen der Schweigepflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 724559 | ||
Datum | 14.05.2012 05:56 MSG-Nr: [ 724559 ] | 5048 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias L. a) die Patientin keine Entbindung von der Schweigepflicht vornimmt? Dann wird aus " Die Patientin hatte einen epileptischen Anfall und kann nicht weiterfahren" "Die Patientin kann aus medizinischen Gründen nicht mehr weiterfahren. Es besteht die Gefahr der Fremd und Eigengefährdung." .. Interessensfrage: Wie hast du die Entbindung der Schweigepflicht dokumentiert. Geschrieben von Tobias L. b) keine Polizei alarmiert ist und der Patient in sein fahrbereites Auto steigt? Ein Verkehrsunfall ohne Polizei? Ansonsten sollte man dem Patienten direkt klar machen was passiert wenn er wieder ins Auto steigt. Polizei -> Führerscheinstelle. Und das es der schlauste Weg wäre mit dem Rettungsdienst mitzufahren.. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas | ||||
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