Guten Morgen,
also in dem Moment, wo ich eine Verkehrsgefährdung durch die Person sehe, sei es auf Grund meiner Ausbildung oder nur auf Grund der Kenntnisse durch Zeugenaussagen, würde ich (und habe) IMMER die Pol hinzuziehen um eine Beurteilung "Gefährdung" einzuleiten. Weiteres ist (war) nicht mehr meine Angelegenheit.
Unmöglich wird es allerdings (in Deutschland - nicht in Schweden), wenn der Patient mir im Patientengespräch mitteilt, dass er später trotz Fahruntauglichkeit Auto fahren will. Da tritt die Schweigepflicht voran. (Da gab es auch schon im Facharzt Forum eine interessante Diskussion zum Thema Demenz und Führerschein - ohne Jürgen vors Schienbein treten zu wollen.) Da geht es nur mit Dokumentation der Aufklärung.
Das ist z.B. der Fall, wenn man als Notarzt zum Epileptiker gerufen wird, der nach med. Kontrolle (also ohne Benzos) sich zu Hause auf die Fahrt zur Arbeit vorbereitet, während das NEF wieder abrückt. Da hat das deutsche Rechtssystem eine große, Menschenleben kostende, Lücke.
Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."
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