alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Polizei
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaGrenzen der Schweigepflicht13 Beiträge
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland724563
Datum14.05.2012 08:10      MSG-Nr: [ 724563 ]4525 x gelesen

Guten Morgen,

also in dem Moment, wo ich eine Verkehrsgefährdung durch die Person sehe, sei es auf Grund meiner Ausbildung oder nur auf Grund der Kenntnisse durch Zeugenaussagen, würde ich (und habe) IMMER die Pol hinzuziehen um eine Beurteilung "Gefährdung" einzuleiten. Weiteres ist (war) nicht mehr meine Angelegenheit.

Unmöglich wird es allerdings (in Deutschland - nicht in Schweden), wenn der Patient mir im Patientengespräch mitteilt, dass er später trotz Fahruntauglichkeit Auto fahren will. Da tritt die Schweigepflicht voran. (Da gab es auch schon im Facharzt Forum eine interessante Diskussion zum Thema Demenz und Führerschein - ohne Jürgen vors Schienbein treten zu wollen.) Da geht es nur mit Dokumentation der Aufklärung.
Das ist z.B. der Fall, wenn man als Notarzt zum Epileptiker gerufen wird, der nach med. Kontrolle (also ohne Benzos) sich zu Hause auf die Fahrt zur Arbeit vorbereitet, während das NEF wieder abrückt. Da hat das deutsche Rechtssystem eine große, Menschenleben kostende, Lücke.

Mein aktuelles Lieblingszitat: "Der Brand im Kernreaktor blieb unentdeckt, da die Brandmeldeanlage nachts abgeschaltet war und es keinen Verantwortlichen für den Reaktor gab."

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 13.05.2012 22:55 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 13.05.2012 23:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 01:17 Lutz7 R.7, Weener
 14.05.2012 05:56 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 06:19 Tobi7as 7L., Schwetzingen
 14.05.2012 06:30 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 14.05.2012 08:10 ., Viskafors
 14.05.2012 09:25 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 10:45 Anto7n K7., Mühlhausen
 14.05.2012 10:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
 14.05.2012 11:33 Andr7eas7 V.7, Uetze
 14.05.2012 11:47 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
 14.05.2012 09:59 gesperrt

0.184


Grenzen der Schweigepflicht - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt