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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Grenzen der Schweigepflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 V.8, Uetze / Niedersachsen | 724564 | ||
Datum | 14.05.2012 09:25 MSG-Nr: [ 724564 ] | 4163 x gelesen | ||
Moin, Kleiner Hinweis am Rande. Ein Epileptiker der erst vor wenigen Wochen einen Anfall hatte ist rechtlich gar nicht in der Lage ein PKW zu führen und hätte sowieso seinen Führerschein abgeben müssen. Erst nach einer gewissen Anfallsfreien Zeit (je nach Anfallsart und Anfallsstärke) kann der Patient über seinen Epileptologen (oder Neurologen) eine Empfehlung zur Ausstellung einen Führscheines beantragen. Somit hat der Fahrer grob Fahrlässig gehandelt. . Rechtlich bin ich da nun weiter nicht bewandert. MkG, Andreas Wir leben alle unter dem gleichen Himmel. Aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont. epilepsie-dollbergen | ||||
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