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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Grenzen der Schweigepflicht | 13 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 724594 | ||
Datum | 14.05.2012 11:47 MSG-Nr: [ 724594 ] | 3763 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Anton K. wo steht das? Und weiß der "gemeine" Autofahrer, dass er das tun muss? Ich habe jedenfalls da noch nichts gehört. Was aber auch nicht viel bedeuten muss.;-) Ich hatte vor etlichen Jahren aufgrund eines "venösen Kavernoms" eine Hirnblutung mit epileptischem Anfall. Ich musste im Krankenhaus unterschreiben, dass man mich darauf hingewiesen hat, dass ich sechs Monate kein KFZ mehr führen darf (sollte?). Eine Meldung an die Führerscheinstelle ist nicht ergangen, d.h. ich hatte den Führerschein damals behalten. Gruss Thorsten. Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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