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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 724607 | ||
| Datum | 14.05.2012 13:12 MSG-Nr: [ 724607 ] | 14246 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars T. Ich hab da vor Urzeiten insbesondere während meines AGT-Lehrganges mal beigepult bekommen, daß selbst an die Polizei keine Informationen gegeben werden. Frag mich jedoch bitte nicht nach einer Rechtsgrundlage. Wenn dann Informationsweitergabe nur an den GeFü/Einsatzleiter. Das bezieht sich wohl eher auf den "Eigenunfall". Da wird man dann als FA und Behörde gegenüber der anderen Behörder schweigsam:-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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