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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Schweigepflicht für Feuerwehrs - war: Grenzen der Schweigepflicht | 38 Beiträge | ||
| Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 724627 | ||
| Datum | 14.05.2012 15:10 MSG-Nr: [ 724627 ] | 14318 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Lars T. Ich hab da vor Urzeiten insbesondere während meines AGT-Lehrganges mal beigepult bekommen, daß selbst an die Polizei keine Informationen gegeben werden. Frag mich jedoch bitte nicht nach einer Rechtsgrundlage. Wenn dann Informationsweitergabe nur an den GeFü/Einsatzleiter.Würde ich auch so machen (über GR/EL), weil: - die sprechen die gleiche Sprache wie ich - die haben ggf. weitere Informationen - und haben u.U. mehr Zeit die Lage der Polizei zu verdolmetschen MkG Helmut | ||||
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