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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherung einer Treppe im Pflegeheim gegen Absturz | 31 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 725472 | ||
Datum | 24.05.2012 09:30 MSG-Nr: [ 725472 ] | 8511 x gelesen | ||
Was soll eine Brandschutzordnung Teil B da helfen? ;) Grundsätzlich wird dieses Thema ja immer stiefmütterlich behandelt. Aber das Problem wir auch nicht besser, wenn man aus der Ferne irgendwelche Diagnosen anstellt. Das ist so ähnlich, wie mit den medizinischen Foren im Internet. Der Weg zum Arzt wird einem nicht erspart. Und es gibt kein Patentrezept für ein Evakuierungskonzept (auch wenn das von einigen LFS propagiert wird)... Wenn das Pflegeheim ein Interesse daran hat, dann sollten sie einen Brandschutzbeauftragten oder -ingenieur beauftragen und ihm die Beratungsstunde bezahlen. Dafür gibt es solche Leute. Im Idealfall bekommt es mit einer weiteren Stunde noch einen schönen Mängelbericht und es gibt bei der nächsten Brandschau keine Hauruck-Aktionen. | ||||
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