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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Sicherung einer Treppe im Pflegeheim gegen Absturz | 31 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 725474 | ||
Datum | 24.05.2012 09:36 MSG-Nr: [ 725474 ] | 8445 x gelesen | ||
Geschrieben von Rico K. Was soll eine Brandschutzordnung Teil B da helfen? ;) für was wird sie dann erstellt ? und das aus einer Hand eines Brandschutzbeauftragten ,zzzzzzz hmhhhh Den rest stimmer ich dir zu besonders wenn ich gerade an deinen Blutdruck denke :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Blackberry Pin:2820CBA7 Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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